Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung der Bedingungen
der Weidemann GmbH, Gässlesweg 12 75334 Straubenhardt
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend,
als sie unseren Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen oder
ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt sind.
Angebote und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An
speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab
Datum des Angebots gebunden.
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben
sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen
von unseren Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir unser
Einverständnis erklärt haben. Diese Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem
offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder
Rechenfehler, verpflichten nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich
gewollte Erklärung.
Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und
Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder
weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten
zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne
Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
Preise, Preisänderungen
Unsere Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt. bei Inlandskunden.
Bei Lieferungen ins Ausland handelt es sich um steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1, (EU) bzw. um
steuerfreie Lieferungen gem. §§ 4 Nr. 2 bis 7 USt (außerhalb EU).
Verpackungs- und Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die
zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise;
übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um
mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt € 100,--.
Bei Lieferungen unter € 100,-- erheben wir einen Zuschlag in Höhe
vom Differenzbetrag (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Lieferbedingungen
Unsere Lieferbedingungen sind ab Werk. Die Kosten für Verpackung und Versand sind vom Kunden zu tragen. Sie werden entweder direkt von uns auf der Rechnung ausgewiesen oder direkt vom Spediteur an den Kunden berechnet.
Lieferzeiten
Standardgrößen sind in der Regel ab Lager lieferbar.
Die Lieferzeiten für Sonderanfertigungen werden bekanntgegeben.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit
ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche
Erklärung unsererseits erfolgt ist.
Wir haben Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit unserer
Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das
Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben.
Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik,
Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn die
Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten. Dementsprechend bleibt unsere richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vorbehalten.
Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach
den gesetzlichen Vorschriften zu setzende Nachfrist wird auf zwei
Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns
beginnt.
Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf
Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf
seine Rechnung versichert.
Gewährleistung
Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand
mangelhaft und/oder es fehlt/fehlen zugesicherte Eigenschaften
und/oder es tritt während der Gewährleistungsfrist eine
Schadhaftigkeit durch Fabrikations- oder Materialmängel ein, darf
von uns nach unserer Wahl und unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz geliefert oder
nachgebessert werden. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Es gelten
die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen.
Offensichtliche Mängel bei Werkslieferungen können nach Abnahme
nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind uns zwecks
Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers derartige
Mängel unverzüglich spätestens jedoch 2 Wochen nach Lieferung
schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem
Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und
Ausführungen - insbesondere bei Nachbestellungen- berechtigen nicht
zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung
ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie
notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß,
soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit
darstellen.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
Es erfolgt ein Haftungsausschluss für Produkte die weiterverarbeitet
werden. Der Besteller verpflichtet sich generell die eingebauten
Produkte nochmals auf ihre Tauglichkeit und Verwendbarkeit zu
prüfen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des
Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Für die Nachbesserungsversuche werden keine zusätzlichen Kosten wie
Arbeitsstunden oder Reisekosten usw. von dem Hersteller erstattet.
Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die
nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen
Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als
auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für
fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb
10 Tagen nach Rechnungsstellung abzüglich 2% bzw. innerhalb 30 Tagen
nach Rechnungsstellung netto zahlbar. Bei Lieferungen an Neukunden
wird zwei Mal gegen Vorkasse geliefert. Danach gelten unsere
Standard-Zahlungsbedingungen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht
anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft,
ebenso wenig die Aufrechnung.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung
verrechnet, auch wenn die Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren
erfolgt. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund
ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Die Kosten
der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Besteller zu tragen.
Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit
des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss
des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige
ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu
verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen
in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche für
sofort fällig zu erklären, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
Zudem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein
Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch
berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages
zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den
gelieferten Gegenständen vor.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der
Vorbehaltsgegenstände unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger
von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht
berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände
- außer in den nachfolgenden Fällen - zu veräußern, zu verschenken,
zu verpfänden oder zur Sicherheit zu Übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem
Fall werden die Forderungen des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer
aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten.
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der
Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum
vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem
Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller
hiermit an uns ab.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch
den Besteller nimmt dieser für uns unentgeltlich vor. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht
uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu den
übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind
sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im
Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an der
neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten
verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen
Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktoren-Wertes der
Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren
weiterveräußert worden sind.
Wenn der Wert der für uns nach den vorstehenden Bestimmungen
bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur
vorübergehend - um insgesamt mehr als 20% übersteigt, so sind wir
auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von
Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder
nicht pünktlich und/oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so sind wir
berechtigt, unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Erfüllung
des Vertrages, die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem
Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene
Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Besteller den Vertrag
erfüllt, so haben wir die Gegenstände herauszugeben.
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtssitz
unserer Hauptverwaltung in 75334 Straubenhardt ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht
berührt.
Straubenhardt, den 23.01.2015