Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der Bedingungen

der Weidemann GmbH, Gässlesweg 12 75334 Straubenhardt

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen oder ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt sind.

Angebote und Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab Datum des Angebots gebunden.
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir unser Einverständnis erklärt haben. Diese Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

Preise, Preisänderungen

Unsere Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt. bei Inlandskunden. Bei Lieferungen ins Ausland handelt es sich um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1, (EU) bzw. um steuerfreie Lieferungen gem. §§ 4 Nr. 2 bis 7 USt (außerhalb EU). Verpackungs- und Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert beträgt € 100,--.
Bei Lieferungen unter € 100,-- erheben wir einen Zuschlag in Höhe vom Differenzbetrag (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Lieferbedingungen

Unsere Lieferbedingungen sind ab Werk. Die Kosten für Verpackung und Versand sind vom Kunden zu tragen. Sie werden entweder direkt von uns auf der Rechnung ausgewiesen oder direkt vom Spediteur an den Kunden berechnet.

Lieferzeiten

Standardgrößen sind in der Regel ab Lager lieferbar.
Die Lieferzeiten für Sonderanfertigungen werden bekanntgegeben. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung unsererseits erfolgt ist.
Wir haben Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit unserer Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn die Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Dementsprechend bleibt unsere richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzende Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

Gewährleistung

Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft und/oder es fehlt/fehlen zugesicherte Eigenschaften und/oder es tritt während der Gewährleistungsfrist eine Schadhaftigkeit durch Fabrikations- oder Materialmängel ein, darf von uns nach unserer Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz geliefert oder nachgebessert werden. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Es gelten die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen.
Offensichtliche Mängel bei Werkslieferungen können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind uns zwecks Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers derartige Mängel unverzüglich spätestens jedoch 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen - insbesondere bei Nachbestellungen- berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Es erfolgt ein Haftungsausschluss für Produkte die weiterverarbeitet werden. Der Besteller verpflichtet sich generell die eingebauten Produkte nochmals auf ihre Tauglichkeit und Verwendbarkeit zu prüfen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Für die Nachbesserungsversuche werden keine zusätzlichen Kosten wie Arbeitsstunden oder Reisekosten usw. von dem Hersteller erstattet.

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung abzüglich 2% bzw. innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto zahlbar. Bei Lieferungen an Neukunden wird zwei Mal gegen Vorkasse geliefert. Danach gelten unsere Standard-Zahlungsbedingungen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung.
Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn die Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Besteller zu tragen.
Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche für sofort fällig zu erklären, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände - außer in den nachfolgenden Fällen - zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu Übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten.
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert worden sind.
Wenn der Wert der für uns nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend - um insgesamt mehr als 20% übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich und/oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so sind wir berechtigt, unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages, die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände herauszugeben.

Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtssitz unserer Hauptverwaltung in 75334 Straubenhardt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht berührt.

Straubenhardt, den 23.01.2015